Wissenswertes zum Thema Nachbarschaft
Oft kommt es zu kleinere Streitigkeiten zwischen Nachbarn. Was rechtlich geregelt ist und was nicht, ist vielen nicht bekannt. Anbei zeigen wir Ihnen einen interessanten Bericht der Plattform hausinfo.ch. Nachbarschaftsexperte Hans Bättig hat Auskunft gegeben. Quelle: www.hausinfo.ch
Hans Bättig: Ich möchte voraus schicken, dass Nachbarn und Nachbarinnen sehr angenehm sein können. Im Stockwerkeigentum gibt es dieselben Probleme wie in Mietshäusern. Man ist relativ nahe aufeinander, man muss «zwägranggä». Man ist als Stockwerkeigentümergemeinschaft eine Art Verein, hilfsweise gilt das Vereinsrecht. Wie es in einem Verein üblich ist, bestimmt die Mehrheit, und wer unterliegt, muss sich in der Regel anpassen, ausser die Mehrheit verlangt etwas, was laut Gesetz nicht geduldet werden muss.
Das Nachbarrecht soll es jedem Grundeigentümer ermöglichen, sein Eigentum so zu nutzen, dass sich daraus keine übermässigen Einwirkungen auf seinen Nachbarn ergeben. Die Gretchenfrage lautet also: wie definiert sich Übermässigkeit?
Das ist eine gute Frage, davon leben die Juristen. Übermässig ist ein so genannter unbestimmter Gesetzesbegriff. Der Laie sagt dem «Gummiparagraph». Übermässig ist das, was die Rechtssprechung und die Mehrheit der Menschen als übermässig empfinden. Das ist Einzelfallgerechtigkeit, d.h. man kann nur im Einzelfall bestimmen, ob etwas eine Übermässigkeit darstellt oder noch im Rahmen von dem liegt, was die Nachbarn tolerieren müssen.
Das Stockwerkeigentum ist im ZGB und in der Gemeinschaftsordnung der betreffenden Stockwerkeigentümergemeinschaft geregelt. Die Gemeinschaftsordnung beinhaltet das Stockwerkeigentümerreglement und die Hausordnung. Was kann man unternehmen, wenn die Hausordnung keine Ruhezeiten fest legt und der Nachbar oben immer bis Mitternacht auf dem Parkettboden rumtrampelt?
Die Rücksichtsnahme gilt nicht nur nachts, sie gilt auch durch den Tag. Wer tagsüber mit «Holzzoggle» auf dem Parkettboden herum läuft, kriegt ebenfalls Probleme mit denen unten. Viele Kantone haben eine Ruhzeitverordnung, so hat beispielsweise der Kanton Zürich diese Zeiten festgelegt. Der Kanton Bern hat dies nicht, er geht im Allgemeinen davon aus, dass die Nachtruhe abends um 22.00 Uhr beginnt und morgens um 6.00 oder 7.00 Uhr aufhört. In dieser Zeit muss man so Rücksicht nehmen auf die Nachbarn, dass diese ungestört schlafen können.
Kommen wir zu den Einfamilienhausbesitzern. Ein englisches Sprichwort sagt: «Wer ein Haus kauft, kauft die Nachbarn mit.» Wo ergeben sich hier die meisten Probleme?
Die meisten Probleme ergeben sich mit der Bepflanzung. Bäume und Sträucher, die anfangs klein sind, können mit der Zeit so gross werden, dass sich Nachbarn dadurch beeinträchtigt fühlen, besonders, wenn sie zu nahe an der March gepflanzt worden sind.
Wie weit weg müssen Bäume und Sträucher mindestens von der March gepflanzt sein?
Die Regelungen unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. Ich spreche nachfolgend nur über den Kanton Bern: So genannte Hochstämmer, dazu gehören alle Tannen, Linden, Birken, eben alles was hoch wird, wie der Name Hochstämmer schon sagt, muss man mindestens fünf Meter von der Grenze weg pflanzen. Bei Obstbäumen gilt ein Abstand von drei Metern. Wenn man sie näher pflanzt, kann der Nachbar ohne Nachweis, dass sie stören, die Beseitigung verlangen. Der Eigentümer muss dann die Pflanze umpflanzen, so dass der Abstand von fünf Metern zur March eingehalten wird.
Gerade Tannen und Pappeln können sehr hoch werden. Gibt es eine Maximalhöhe für Bäume, die nicht überschritten werden darf?
Nein, bei den Hochstämmern gibt es das nicht. Hochstämmer dürfen so hoch werden, wie sie eben wachsen. Wenn sie den Grenzabstand einhalten, kann man sich kaum mehr dagegen wehren. Wenn sie zu nahe an der March gepflanzt sind, muss man innerhalb von fünf Jahren die Beseitigung verlangen. Danach verliert man im Kanton Bern den Beseitigungsanspruch, man kann also nicht nach sieben Jahren die Fällung eines Baumes verlangen. Ausnahme: Die Bäume werden so gross und hoch, dass sie die wohnhygienischen Verhältnisse beeinträchtigen. Beispiele: das Haus wird feucht, der Rasen vermoost oder das Grundstück hat überhaupt keine Besonnung mehr. In diesem Fall kann man unter Umständen den Rückschnitt verlangen, falls dies etwas bringt, oder die Beseitigung von allen oder zumindest von einzelnen Bäumen.
Wie sieht die Sache aus, wenn die Pappel langsam aber sicher die schöne Aussicht auf die Alpen verdeckt?
Das Aussichtsrecht kann man an sich nicht gerichtlich durchsetzen. Wohnt man aber in einer Gegend, in der die Aussicht eine besondere Rolle spielt und einem der Nachbar die gesamte Aussicht nimmt, kann man die Beseitigung eines Baumes verlangen. Ich hatte einmal einen Fall, wo ein Pfarrer gesagt hat, genau wegen dem Baum sehe er von seinem Lieblingsplatz aus seinen Lieblingsberg, die Blüemlisalp, nicht mehr. Das reichte als Grund für die Beseitigung eines Baums nicht aus.
Sommerzeit ist Grillzeit. Wie häufig darf der Nachbar Bratwürste auf den Grill legen?
Im Prinzip darf er das jeden Tag, wenn er gerne Bratwürste hat. Grillen ist gestattet, man darf auch als Mieter auf dem Balkon grillen. Nicht gestattet ist, den Nachbarn durch üble Dünste oder Gerüche zu belästigen. Üble Dünste können - wenn sie täglich auftreten - sehr exotische Grilladen sein, meist ist es aber Rauch. Ein Nachbar muss zwar bis zu einem gewissen Grad Rauch tolerieren, wenn er aber dauernd in einer Rauchwolke sitzt, handelt es sich um eine übermässige Einwirkung, gegen die er sich zur Wehr setzen kann.
Wie spät in die Nacht hinein darf man grillen?
Grillen ist an sich etwas Ruhiges. Das Problem ist vielmehr, dass man das Gegrillte auch essen möchte. Wenn die Grillparty bis nach 22.00 Uhr dauert, ist man gut beraten, dies vorgängig mit dem Nachbarn abzumachen, denn spätestens nach 22.00 Uhr müsste man eigentlich auf Zimmerlautstärke zurückgehen.
Am Sonntag Rasen mähen: Wann darf der Nachbar auf seinem Grundstück rumknattern?
Am Sonntag darf man nicht Rasen mähen. Es ist – wahrscheinlich in der ganzen Schweiz – Ortsgebrauch, dass man an Sonntagen (und an Feiertagen) den Rasen nicht mäht. An Samstagen ist dies jedoch erlaubt.
Bei Mietern ist es wie bei Stockwerkeigentümern so, dass Lärm der häufigste Anlass für Streitigkeiten ist. Anders als beim Stockwerkeigentum sind die Ruhezeiten für Mieter aber nicht in einer Gemeinschaftsordnung geregelt. Von wann bis wann muss Ruhe sein im Haus?
Auch hier haben wir - wenn eine verbindliche Hausordnung fehlt - die üblichen Ruhezeiten: Ab 22.00 Uhr hat alles nur noch auf Zimmerlautstärke stattzufinden. Das heisst, ab diesem Zeitpunkt nicht mehr Klavier spielen, nicht mehr Feste feiern, bei denen die Nachbarn zwangsläufig mitfeiern müssen, nicht mehr staubsaugen oder andere Sachen machen, die Lärm verursachen.
Stichwort Treppenhaus. Darf man seine Schuhe draussen vor der Tür stehen lassen? Und wie sieht es mit Pflanzen aus, die man zwecks Überwinterung ins Treppenhaus stellt?
Das ist ein sehr beliebtes Thema, vor allem in Mietwohnungen. Treppenhäuser baut man so klein wie möglich, da man dort nicht viel gewinnen kann. Deshalb verletzen Pflanzen oder Schuhkästen im Treppenhaus meistens die Brandschutzbestimmungen, die festhalten, dass der Weg im Brandfall frei sein muss und man ungehindert das Treppenhaus hinunter kann. Wenn die Nachbarn sich darauf einigen, ein karg möbliertes Treppenhaus zu haben, also eine Pflanze oder ein Schuhgestell in Ordnung ist, ist dies nur zulässig, solange es niemanden stört und solange der Vermieter dies nicht untersagt. Der Vermieter hat das Recht, zu verbieten, dass in Treppenhäusern Möbel, Pflanzen, Kinderwagen etc. stehen.
Sie als Anwalt kennen sich mit bösen Nachbarn aus. Was empfehlen Sie uns, damit wir Ihre Hilfe erst gar nicht in Anspruch nehmen müssen?
Wichtig ist, dass man zuerst miteinander redet und Konflikte nicht gleich über den Anwalt oder das Gesetzbuch lösen will. Mein Ratschlag: Man sollte seine besten Freunde nicht unbedingt in der Nachbarschaft suchen. Es ist wie beim Heiraten. Zuerst hat man sich furchtbar gerne, irgendwann lebt man sich auseinander, man kann sich scheiden lassen, man kann sich trennen. Nachbarn, die stören, vor allem wenn es Einfamilienhausbesitzer sind, bringt man jedoch nicht fort. Wenn sich eine gute Freundschaft in tiefe Feindschaft entwickelt, hat man ein Problem, welches rechtlich kaum mehr lösbar ist. Ein freundschaftliches Verhältnis mit den Nachbarn ist gut, aber man sollte dabei eine gewisse Distanz wahren.
Genau auf der Grenze zwischen meinem Grundstück und dem des Nachbarn steht ein Baum, den ich gerne weg haben möchte, der Nachbar will ihn aber behalten. Was kann ich machen?
Ein Baum, der mitten auf der Grenze steht, steht im Miteigentum von Ihnen und Ihrem Nachbarn. Wer etwas im Miteigentum hat, kann die Auflösung von diesem Miteigentum verlangen. Bei einem Baum ist es etwas schwierig, den kann man nicht verkaufen. Aber Sie haben von mir aus gesehen das Recht, diesen Baum entfernen zu lassen. Wenn Sie in der Stadt Bern wohnen, brauchen Sie noch den Segen der Stadtgärtnerei. Sie kann die Entfernung verhindern, wenn es ein sehr schöner Baum ist, mit der Begründung, er sei geschützt oder erhaltenswert.
Mein Nachbar und ich besitzen eine gemeinsame Einfahrt. Mein Nachbar ist aber zu faul zum Schneeräumen, und so muss immer ich dies machen. Was kann ich dagegen unternehmen?
Hier muss man sich einigen, wer den Schnee auf der gemeinsamen Einfahrt räumt. Zum Beispiel kann man sich darauf einigen, dass der eine räumt und der andere bezahlt dafür einen Beitrag, oder darauf, dass der eine an den geraden und der andere an den ungeraden Tagen räumt. Der Nachbar ist verpflichtet, die gemeinsame Zufahrt zu unterhalten und sich an den Kosten zu beteiligen. Wenn er dies auch nach gutem Zureden nicht macht, kann man klagen, dass er diesen Weg pflichtgemäss, wie Sie das machen, räumt.
Mein neuer Nachbar will sich gegen meinen Baum wehren, der vor mehr als 10 Jahren zu nahe an der March gepflanzt worden ist. Er hat das Grundstück erst kürzlich erworben. Beginnt die Verjährungsfrist von vorn?
Die im Kanton Bern geltende fünfjährige Beseitigungsfrist beginnt mit der Pflanzung des Baumes. Wenn Sie die Beseitigung verlangen, müssen Sie beweisen, dass der Baum vor weniger als fünf Jahren gepflanzt worden ist. Wenn nach 10 Jahren ein neuer Nachbar kommt, beginnt diese Verjährungsfrist nicht von vorne. Zumindest wenn die Tanne im Kanton Bern steht, muss er die 10-jährige Tanne in zwei Meter Abstand zu seinem Garten tolerieren.
Wie kann ich beweisen, dass ein Baum vor viereinhalb und nicht schon vor über fünf Jahren gepflanzt worden ist?
Der Beweis kann im Einzelfall schwierig sein, vor allem wenn es gerade viereinhalb oder vier Jahre und 11 Monate sind. Allenfalls muss man Zeugenbefragungen durchführen, man kann herausfinden, wer den Baum gepflanzt hat. Wenn es der Eigentümer selbst war, kann man ihn dazu zwingen zu sagen, wo er den Baum gekauft hat. Ich muss ehrlich gesagt gestehen, dass ich in der Praxis noch nie einen Fall hatte, bei dem dieses Problem streitig gewesen war. Es ist aber nicht zu empfehlen, bis knapp vor Ablauf der Verjährungsfrist zu warten. In der Regel ist es besser, den Nachbarn sofort darauf hinzuweisen, dass er (im Kanton Bern) einen Mindestabstand von 5 Metern einhalten muss, wenn man glaubt, dieser Baum würde einmal stören. Es ist einfacher, einen kleinen Baum umzupflanzen als eine fünfjährige Tanne.
Zwischen unserem Grundstück und dem des Nachbarn verläuft ein Holzzaun. Weil er alt und unansehnlich geworden ist, möchten wir ihn gerne erneuern, der Nachbar weigert sich aber, weil er findet, dies sei doch nicht nötig.
Der Zaun befindet sich im Miteigentum. Beim Miteigentum entscheidet die Gemeinschaft, hier ist es nun schwierig, weil eine Person dagegen ist und eine dafür. Wenn der Zaun nicht gerade morsch ist und auseinander fällt, können Sie gegen Ihren Nachbarn wenig unternehmen. Ich empfehle Ihnen, den Zaun ausbessern zu lassen, falls Sie bereit sind, die Kosten dafür zu übernehmen. Es ist nämlich sehr aufwändig, für einen vergleichsweise kleinen Betrag vor Gericht zu gehen. Recht haben und Recht bekommen sind hier zweierlei Sachen.
Ein Hundehalter aus meiner Nachbarschaft lässt seinen Hund sein Geschäft in meinem Garten verrichten. Was kann ich dagegen unternehmen?
Auch dieser Fall ist ein Abwägen zwischen Rechtstheorie und Rechtspraxis. Wenn Sie den Hundehalter kennen, können Sie dem Besitzer einen Brief schreiben und ihm mitteilen, er solle den Kot entsorgen. Der Hundehalter ist verpflichtet, dies zu tun. Bei Katzen sieht die Sache anders aus. Im Gegensatz zu Hunden gelten sie als nicht domestizierbar. Gegen Katzenkot kann man sich deshalb nicht wehren, falls der Nachbar nicht gerade sechs Katzen hat.
Wenn ich einen Baum eines Nachbars fälle, der zu nahe an der March steht, wie hoch fällt dann die Busse aus?
Das ist eine schwierige Frage, wie hoch diese Busse ausfällt. In der Stadt Bern kann es eine geben für das unbewilligte Fällen von Bäumen, weil in der Stadt Bäume nur mit der Bewilligung der Behörde gefällt werden dürfen. Weitere Bussen können allenfalls anfallen wegen Hausfriedensbruch und wegen Sachbeschädigung. Wenn mich aber jemand fragt, ob er einen Baum in seinem eigenen Garten fällen darf, rate ich, den Baum erstmal zu fällen und dann erst zu schauen, was passiert. Manchmal kommt die Busse nämlich billiger als die Abklärung mit allen Umtrieben, ob der Baum gefällt werden darf.
Text und Bild: hausinfo


