Vorzeitige Rückgabe des Mietobjekts: Wer muss einen Nachmieter suchen?
Wer ein Mietobjekt vorzeitig zurückgibt, muss sich in der Regel selbst um einen geeigneten Nachmieter kümmern. Das Bundesgericht hat die Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern in einem aktuellen Entscheid präzisiert

Der Fall
Ein Unternehmer aus St. Gallen mietete eine Lagerhalle für fünf Jahre. Rund sieben Monate vor Ablauf der Mietdauer gab er das Mietobjekt zurück, ohne einen Nachmieter vorzuschlagen.
Er war der Meinung, der Vermieter hätte selbst einen neuen Mieter suchen oder die Halle zu einem tieferen Mietzins weitervermieten müssen. Der Vermieter verlangte hingegen weiterhin den vereinbarten Mietzins bis zum Ende der festen Mietdauer.
Das Bundesgericht gab dem Vermieter Recht (BGE 4A_97/2025 vom 18. Februar 2026).
Das sagt das Gesetz
Wer ein Mietobjekt vorzeitig zurückgibt, bleibt grundsätzlich zur Zahlung des Mietzinses verpflichtet. Davon wird der Mieter nur befreit, wenn er einen geeigneten Nachmieter stellt. Dieser muss zahlungsfähig sein und bereit sein, den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen (Art. 264 OR).
Die blosse Rückgabe der Schlüssel beendet das Mietverhältnis nicht.
Warum entschied das Bundesgericht so?
Der Mieter konnte nicht nachweisen, dass er sich ernsthaft um einen Nachmieter bemüht hatte. Deshalb blieb er für den Mietzins bis zum Ende der vereinbarten Mietdauer verantwortlich.
Das Bundesgericht stellte zudem klar, dass der Vermieter nicht verpflichtet ist, sofort selbst nach einem neuen Mieter zu suchen. Er darf zunächst die Bemühungen des Mieters abwarten. Erst wenn sich zeigt, dass keine Lösung gefunden wird oder die verbleibende Mietdauer entsprechend lang ist, muss sich auch der Vermieter an der Suche beteiligen.
Fazit
Wer ein Mietobjekt vorzeitig zurückgeben möchte, sollte sich frühzeitig und nachweisbar um einen geeigneten Nachmieter kümmern. Die Verantwortung dafür liegt grundsätzlich beim Mieter. Der Vermieter muss nicht sofort selbst aktiv werden.
Haben Sie Fragen zum Mietrecht oder sind Sie unsicher, welche Rechte und Pflichten in Ihrem konkreten Fall gelten? Die Rechtsabteilung der HEV Verwaltungs AG unterstützt Sie gerne mit einer kompetenten Beratung.


