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Mieter:in gesucht: So gelingt die Wohnungsvermietung

Als Eigentümer:in einer Renditeliegenschaft stehen Sie immer wieder vor den Herausforderungen der Wiedervermietung Ihrer Wohn- oder Gewerbeobjekte. Wir zeigen Ihnen, wie die effiziente und nachhaltige Vermietung gelingt.

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Sie besitzen eine Immobilie mit Mietverhältnissen? Dann wissen Sie: Wiedervermietung geht nicht von allein. Wiedervermietung bedeutet Aufwand, verlangt Sorgfalt und Umsicht. Sofern Sie auf ein professionelles Bewirtschaftungsunternehmen setzen, welches Ihre Liegenschaft auf Mandatsbasis vollumfänglich betreut, dürfte Sie ein Mieterwechsel kaum in Sorgen stürzen. Im Falle einer Do-It-Yourself-Strategie jedoch kann es bei Wohnungskündigungen anstrengend werden. Gut, dass Sie auch als Eigentümer:in einzelner Wohn- oder Gewerbeeinheiten ohne Vollverwaltung nicht auf das Rundumpaket verzichten müssen. Renommierte Immobiliendienstleister bieten für Einzelobjekte die Übernahme des kompletten Vermietungsprozesses auf Mandatsbasis pro Einheit. Ob Do-It-Yourself oder Profi: Bei der Wiedervermietung gibt es einige Kernpunkte zu beachten.

 


Festlegung des Mietzinses

Bei der Festsetzung des Mietzinses ist auf eine sorgfältige Marktbeurteilung zu achten. Zur Marktbeobachtung können namhafte Onlineplattformen herangezogen werden. Professionelle Immobilienvermarkter:innen verwenden darüber hinaus dedizierte Bewertungstools und kostenpflichtige Datenbanken. Denn ist ein Mietzins einmal veröffentlicht, fällt die Korrektur am Markt schwer. So werden Mietzinsanpassungen auf Onlineplattformen teils in Preisentwicklungsgrafiken publiziert, was ein Angebot unglaubwürdig erscheinen lassen kann.

Publikation des Mietangebots

Sichtbarkeit zählt! Publizieren Sie Ihr Angebot auf namhaften Immobilienplattformen. Reichweitenstarke Marktplätze sind fast immer kostenpflichtig. Die Insertionskosten können rasch zu einer stattlichen Summe ansteigen. Greifen Sie auf einen Vermietungsservice zurück, so profitieren Sie oft von attraktiven Preisen und einer vollständigen Marktabdeckung durch die Nutzung aller etablierten Plattformen. Ein Schlüsselfaktor bei der Angebotspublikation ist die Ausarbeitung eines professionellen Erscheinungsbildes. Sofern Sie über keine Kenntnisse der Immobilienfotografie verfügen, empfiehlt es sich, auf einen Fotografen zurückzugreifen. Die Verweildauer auf Onlineinseraten ist nachweislich von der Fotoqualität abhängig. Beschaffen Sie weiter alle relevanten Unterlagen zum Objekt wie etwa Grundrisspläne, Vertragsbestimmungen sowie die Hausordnung.

Interessenten-Management und Besichtigungen

Nach der sorgfältigen Veröffentlichung des Angebots gilt es die Interessentenanfragen effizient zu bearbeiten. Dabei sollte bereits vor der Vereinbarung eines Besichtigungstermins die Eignung der potenziellen Mieterschaft bestmöglich geklärt werden. Decken sich die Wohnbedürfnisse der Interessenten tatsächlich mit den Merkmalen Ihres Angebots? Erscheinen Ihnen die Interessenten seriös? Am Ende spielt auch Ihr Bauchgefühl eine wichtige Rolle. Vereinbaren Sie nur einen Besichtigungstermin, wenn sich die Interaktion mit den Interessenten gut anfühlt.

Bewerbungsprüfung

Mit der Prüfung der Mietinteressenten legen Sie das Fundament für ein reibungsloses Mietverhältnis. Referenzabklärungen beim Arbeitgeber sowie beim aktuellen Vermieter oder dessen Hausverwaltung helfen Ihnen dabei, mögliche Risiken für ein künftiges Mietverhältnis zu erkennen. Ein besonderes Augenmerk sollte auf allfällige Zahlungsrückstände oder Betreibungen gelegt werden. Immobilienfachpersonen verfügen über grosse Erfahrung im Umgang mit Bewerbungsunterlagen und der damit verbundenen Eignungsprüfung von Wohnungssuchenden.

Mietvertrag & Objektübergabe

Ist Ihr Entscheid für die passende Mieterschaft gefallen, fehlt nur noch die Ausfertigung des Mietvertrages. Zwar kann in der Schweiz ein Mietvertrag grundsätzlich formfrei abgeschlossen werden (z.B. auch mündlich), aber es empfiehlt sich, ein standardisiertes Mietvertragsformular des Hauseigentümerverbandes zu verwenden. Dieses kann zu einer geringe Gebühr online oder an den HEV-Geschäftsstellen bezogen werden. Nach der rechtsgültigen Unterzeichnung des Mietvertrages und dem Zahlungseingang der Mieterkaution steht der Objektübergabe nichts mehr im Wege.

 

 


Sie benötigen Unterstützung bei der Wiedervermietung von Einzelobjekten oder der Erstvermietung von Neu- und Umbauprojekten? Wir freuen uns auf Ihre Anfrage unter 071 227 42 60 oder info@hevsg.ch
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