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Private Überwachungskamera: Darf das Video vor Gericht verwendet werden?

Ein Einbrecher wird von einer privaten Kamera gefilmt – doch ist das Video als Beweis erlaubt? Das Obergericht Aargau hat dazu ein klares Urteil gefällt.

Der Vorfall

Ein 18-Jähriger schlich nachts auf ein Grundstück im Kanton Aargau, um ins Haus einzudringen und Wertgegenstände zu stehlen. Weil die Haustüre verschlossen war, verliess er das Grundstück wieder. Eine private Überwachungskamera filmte ihn dabei, und der Hauseigentümer übergab das Video der Polizei. Das erstinstanzliche Gericht liess die Aufnahme jedoch nicht als Beweis zu und sprach den Jugendlichen wegen einer angeblichen Datenschutzverletzung frei. Der Staatsanwalt zog den Entscheid weiter.

 

Entscheidung des Obergerichts

Das Obergericht Aargau kam zum Schluss, dass hier keine Datenschutzverletzung vorlag. Die Kamera überwachte lediglich den privaten Eingangsbereich, und solche rein privaten Aufnahmen fallen nicht unter das Datenschutzgesetz. Zudem kann sich jemand, der ein Grundstück betritt, um eine Straftat zu begehen, nicht darauf berufen, er sei nicht über die Kamera informiert worden.

Da versuchter Diebstahl als Straftat mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe gilt, wurde der Fall auch als „schwere Straftat“ eingestuft. Das Video durfte deshalb verwendet werden, und der Jugendliche wurde zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.

 

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